Versuchte Nötigung zur Unterschrift? Abnahme frei erfunden – Isar-Haus spielt Richter in eigener Sache

Keine Abnahme – nur eine Leistungsstandfeststellung

Am 4. April 2025 erhielten wir ein Schreiben von Isar-Haus, das uns gelinde gesagt fassungslos machte. Der Inhalt: Eine angeblich durchgeführte Abnahme des Rohbaus – mit Verweis auf einen gemeinsamen Ortstermin, der aus unserer Sicht und auch rechtlich eindeutig nicht diesem Zweck diente.

Der Ablauf – wie es wirklich war

Der Termin wurde von uns als Bauherren initiiert. Wir haben ihn organisiert, um gemeinsam mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter den tatsächlichen Leistungsstand auf der Baustelle zu erfassen. Begleitet wurde der Gutachter von einem Kollegen – beide haben den Rohbau gründlich inspiziert, fotografisch dokumentiert und Sprachnotizen aufgenommen. Und zwei Angestellte von Isar-Haus waren dabei… Ziel: ein Gutachten zur objektiven Leistungsbewertung, nicht zur Abnahme.

Auch unsere Anwältin war anwesend.

Nicht anwesend hingegen waren:

  1. Herr W., Geschäftsführer von Isar-Haus,
  2. und der (immer wieder zitierte) Rechtsanwalt des Unternehmens.

Eine Abnahme ohne den Vertragspartner, der sie angeblich erklären soll?

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…


Was sagt das Recht dazu?

Unsere Rechtsanwältin hat es in ihrem Schreiben klipp und klar formuliert:

„Eine Abnahme setzt voraus, dass das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt wurde (§ 640 BGB).“

„Ist dies – wie hier – offensichtlich nicht der Fall, so scheidet eine wirksame Abnahme rechtlich aus.“

Eindeutige und unübersehbare Mängel – darunter fehlerhafte Filigrandecken, fehlende Streifenfundamente, unsachgemäße Dämmung, falsche Ziegelverarbeitung – machen eine Abnahme schlicht unmöglich.


Warum das wichtig ist

Die Abnahme ist ein entscheidender rechtlicher Schritt:

  1. Sie leitet die Gewährleistung ein,
  2. verschiebt Risiken auf den Bauherren,
  3. kann Zahlungsfristen auslösen.

Eine fingierte Abnahme wäre also nicht nur unzutreffend, sondern auch rechtsmissbräuchlich – mit möglicherweise weitreichenden Konsequenzen.


Fazit: Der Versuch, Tatsachen zu beugen

Die Behauptung einer Abnahme durch Isar-Haus wirkt wie der Versuch, eine unangenehme Realität zu überspringen. Man möchte abschließen, obwohl noch nicht mal ordentlich gebaut wurde.

Doch wir bleiben bei den Fakten:

  1. Es war eine Leistungsstandfeststellung, keine Abnahme.
  2. Die Einladung ging von uns aus.
  3. Die Geschäftsführung von Isar-Haus glänzte durch Abwesenheit.
  4. Die Mängel sind dokumentiert und unübersehbar.


Wir sagen es klar:

Eine Abnahme kann man nicht einfach behaupten. Auch wenn die Mitarbeiter von Isar-Haus uns VOR unserer Rechtsanwältin zu einer Unterschrift zur Abnahme quasi drängen, ja sogar nötigen wollten…

Man muss sie sich verdienen!

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