Leistungsstandfeststellung auf der Baustelle – mit Fachleuten, Drohkulisse und Abwesenheits-Klassikern

Heute war ein wichtiger Termin auf unserer Baustelle: Die Leistungsstandfeststellung durch einen staatlich vereidigten Bausachverständigen fand statt – zusammen mit einem Kollegen und in Anwesenheit unserer Rechtsanwältin sowie zwei Mitarbeiter*innen von ISAR-Haus.

Wer wie immer fehlte: der Geschäftsführer. Aber das sind wir ja schon gewohnt – er glänzt zuverlässig durch Abwesenheit.


Der Gutachter hat das Gebäude gründlich inspiziert, umfangreiche Fotoaufnahmen gemacht und sich seine Eindrücke auch direkt per Sprachnotiz dokumentiert. Besonders wichtig: Er benötigt nun weitere Bauunterlagen und vor allem die Statikpläne, um sein vollständiges Gutachten erstellen zu können. Mal schauen, ob wir alle von ISAR-Haus bekommen…


Dieses Gutachten wird entscheidend sein, um den tatsächlichen Wert des aktuellen Rohbaus zu ermitteln – und damit auch Grundlage für alle weiteren rechtlichen Schritte gegen ISAR-Haus.

Versuch einer Abnahme – rechtlich unzulässig

Wenig überraschend versuchten die beiden Vertreter von ISAR-Haus, uns eine Unterschrift zur Abnahme unterzuschieben – obwohl der Zustand des Baus dies rechtlich nicht einmal ansatzweise zulässt.


Zur Erinnerung:

§ 640 BGB (Abnahme) – Abs. 1 Satz 2:

„Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.“

→ Umgekehrt bedeutet das: Bei wesentlichen Mängeln ist eine Abnahme NICHT zulässig.

Und davon gibt es genug:

  1. nicht fachgerecht ausgeführte Gewerke
  2. statisch bedenkliche Ausführungen
  3. offene, teils irreparable Mängel
  4. fehlerhafte Planziegel-Verarbeitung (nicht nach Herstellerangaben, eindeutig ein Mangel)
  5. mangelhafte Deckeninstallationen

Unsere Anwältin blieb ruhig, professionell und klar: Eine Abnahme ist nicht möglich, und falls ISAR-Haus darauf besteht, möge doch bitte deren Anwalt erscheinen.

Spoiler: Er war – wie sein Mandant – natürlich nicht anwesend.

Dachplane? Dauerregen? EGAL.

Am Rande fiel uns auf, dass die Dachplane nun seit über vier Monaten der Witterung ausgesetzt ist. Laut Herstellerangaben ist das nicht zulässig – viele Schutzplanen dürfen nur maximal 8 Wochen verwendet werden, danach verliert das Material an Funktion.

Ein weiterer Mangel, der nicht nur kosmetischer Natur ist, sondern Feuchtigkeit, Schimmelbildung oder Bauschäden nach sich ziehen kann.

Fazit des Tages:

  1. Die Leistungsstandfeststellung war professionell und gründlich
  2. ISAR-Haus bleibt bei seinen bekannten Taktiken (Druck, Abwesenheit, Drohgebärden)
  3. Unsere Anwältin hat dem souverän Paroli geboten
  4. Das Gutachten kommt – und es wird für Klarheit sorgen


Was wir gelernt haben:

Wer Mängel verschleiert und Handwerker nicht bezahlt, der fürchtet die Wahrheit.


Bleibt dran – wir berichten weiter.

Biggi und Patrick

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